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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von der WS Datenschutz GmbH gestellt und gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und damit zusammenhängender rechtlicher Handlungen, die Leistungen des Schulungscenters zum Gegenstand haben.

(2) Wir sind die WS Datenschutz GmbH mit Sitz in der Meinekestraße 13, 10719 Berlin. Handelsregister Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 185725 B.

(3) Unser Schulungsangebot richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, Körperschaften öffentlichen Rechts oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abgabe des Angebots in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder in Ausübung hoheitlicher Aufgaben handelt. Folglich werden wir nur solche Angebote annehmen, aus deren Angaben sich eine Steueridentifikationsnummer oder eine korrekte Firmen- bzw. Behördenbezeichnung ergibt.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Die Darstellung unseres Schulungsangebots ist kein verbindliches Angebot iSd. § 145 BGB, sondern stellt lediglich eine Übersicht unserer Leistung dar. Mit dem Absenden des Bestellformulars zu unseren Lizenzen durch einen Klick auf „Jetzt-bestellen“-Buttons erklären Sie ein verbindliches Angebot. Im Anschluss wird Ihre Bestellung mittels E-Mail bestätigt. Hierin ist die Annahme Ihres Angebots zu sehen, sodass der Vertrag mit Zugang der Bestellbestätigung zustande kommt. Das Verfahren erfolgt unter Berücksichtigung von § 312i BGB.

(2) Mit Vertragsschluss wird dem Kunden die Anzahl der bestellten Lizenzen in seinem Online-Schulungsportal zur Verfügung gestellt. Jede einzelne Lizenz berechtigt den Kunden jeweils ein Mitglied seiner Organisation zur Registrierung auf unserem Online-Schulungsportal auf compliance-center.eu einzuladen. Die Zugangsdaten und das damit einhergehende Nutzungsrecht sind übertragbar. Eine erneute Registrierung mit denselben Zugangsdaten ist nicht möglich.

(3) Vertragsinhalt ist ausschließlich die einzelne Lizenz und das dadurch eingeräumte beschränkte Nutzungsrecht. Insbesondere schuldet der Lizenzgeber keinen darüberhinausgehenden Schulungserfolg oder die tatsächliche Teilnahme an der Schulung. Das Nutzungsrecht endet mit erfolgter Einladung des Mitglieds der Organisation an der Schulung, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres seit Erwerb der Lizenzen. Für eine Nachschulung muss eine neue Lizenz erworben werden.

(4) Die Inhalte der Schulungen unterliegen gewerblichen Schutzrechten und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, insbesondere eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Inhalte an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist eine inhaltliche Veränderung des Nutzungsgegenstandes untersagt.

(5) Dem Lizenznehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, die Nutzung seiner Lizenzen durch Dritte (Mitarbeiter) über ein Verwaltungsportal zu überprüfen. Insbesondere wird er über das Absolvieren einzelner Schulungen informiert. Hierfür muss der Lizenznehmer einen Teilnehmerverantwortlichen benennen.

(6) Es gelten die auf der Webseite gelisteten Preise. Die Gegenleistung wird mit Zugang der Rechnung fällig. Die konkreten Zahlungsbedingungen richten sich nach der gewählten Zahlungsmethode.

(7) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Forderungen des Lizenznehmers gegen WS Datenschutz sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung ist unabhängig davon möglich, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder die WS Datenschutz mit der Aufrechnung der Forderung einverstanden ist.

§ 3 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Haftung der WS Datenschutz für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die WS Datenschutz bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung für höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse ist ausgeschlossen.

(2) § 3 Abs. 1 der AGB findet keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn der Beauftragte oder seine Ressourcen den Schaden vorsätzlich verursacht haben. Ebenso bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz von Bestimmungen in den AGB unberührt.

(3) Bei den Schulungen handelt es sich ausdrücklich nicht um Rechtsberatung. Wir sind um inhaltliche Richtigkeit und Aktualität bemüht, können dies aber nicht garantieren.

(4) Wir sind bemüht Ihnen den Zugriff auf die Schulungen während der Dauer des Nutzungsrechts uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es während des Nutzungszeitraums zu kurzfristigen Ausfällen kommt, etwa weil eine technische Störung vorliegt oder Systemupdates erforderlich sind.

§ 4 Nutzungsbedingungen

(1) Für die Teilnahme an der Schulung gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Teilnehmer über die folgenden Bedingungen in Kenntnis zu setzen und für deren Einhaltung zu sorgen. Eventuelles Fehlverhalten hat der Lizenznehmer nach § 278 BGB zu vertreten. Dieselben Pflichten treffen den Teilnehmerverantwortlichen bei der Verwaltung der Schulungen.

(2) Sie sind verpflichtet anwendbare Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften einzuhalten.

(3) Sie dürfen keine Inhalte einbinden, die aufgrund ihres rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, beleidigenden, verleumderischen, gewaltverherrlichenden Inhalts die Persönlichkeits- und sonstigen Rechte Dritter verletzten.

(4) Es ist verboten die der Schulung zugrundeliegende Programmierung unrichtig zu gestalten, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten insbesondere durch bösartige Schadcodes wie Viren, Würmer oder Trojaner zu manipulieren oder sonstige vom Lizenzgeber nicht gestattete Veränderungen an der Software vorzunehmen.

(5) Wir behalten uns vor bei Zuwiderhandeln gerichtlich gegen Sie vorzugehen oder Strafanzeige zu erstatten.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrages mit der WS Datenschutz und die Erklärung einer Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) oder die Textform (§ 126 b BGB) wahrt ebenfalls die Schriftform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hier durch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Lizenzvertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sofern ein Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO zulässig ist, liegt der ausschließliche Gerichtsstand in Berlin.

(5) Der Lizenznehmer verpflichtet sich als Auftraggeber mit dem Lizenzgeber als Auftragnehmer einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, der den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses iSd. Art. 4 Nr. 8 DSGVO vorliegen.

§ 6 Änderungen

 

(1) Die WS Datenschutz behält sich das Recht vor, die AGB und Preise an veränderte Bedingungen anzupassen, sofern hierdurch die Kernnutzungsmöglichkeiten des Auftraggebers nicht zu dessen Nachteil eingeschränkt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses erheblich stören würde. Die WS Datenschutz ist daher zu Änderungen der AGB und der Anpassung der Preislisten insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, neuer Rechtsprechung und Gesetze berechtigt.

(2) Nach § 10 Abs. 1 beabsichtigte Änderungen wird die WS Datenschutz dem Auftraggeber schriftlich 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitteilen. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang nicht widersprochen hat.

(3) Der Widerspruch bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber wird in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch steht jeder Partei ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu.

Stand April 2020

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