Nach dem Eingang einer Meldung führen wir als Meldestelle eine erste Überprüfung durch, um offensichtlich unbegründete oder böswillige Meldungen zu identifizieren und zu entfernen. Trotz dieser ersten Filterung liegt es letztlich in der Verantwortung des Unternehmens, den Wahrheitsgehalt der verbleibenden Meldungen genauer zu untersuchen und angemessen darauf zu reagieren.
FAQ-Themen: Wichtig
Wie schnell kann die Meldestelle in meinem Unternehmen implementiert werden?
In den meisten Fällen kann die Meldestelle innerhalb von 24 Stunden implementiert werden.
Wie stelle ich sicher, dass meine Mitarbeiter von der Meldestelle erfahren?
Wir stellen Informationsmaterial und/oder Online-Schulungen zur Verfügung, die Sie in Ihren Kommunikationskanälen nutzen können.
Warum benötige ich als Unternehmen eine Meldestelle nach dem HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen bestimmter Größenordnungen und Branchen eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten müssen, um Hinweise von Whistleblowern entgegenzunehmen. Unsere Plattform stellt sicher, dass Sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Wie erhalte ich Unterstützung, wenn ich technische oder inhaltliche Fragen habe?
Unser eigenes Team mit Sitz in Berlin steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns bequem per Telefon oder E-Mail.
Kann Compliance-Center die Einhaltung ausreichender Maßnahmen zum Datenschutz nachweisen?
Ja. Compliance-Center ist ein Produkt der WS Datenschutz GmbH. Als auf dieses Thema spezialisiertes Unternehmen haben wir selbstredend umfangreiche Maßnahmen zum Datenschutz getroffen, halten diese kontinuierlich auf aktuellem Stand und können sie jederzeit nachweisen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.