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Wie werden falsche oder böswillige Meldungen gehandhabt?

Nach dem Eingang einer Meldung führen wir als Meldestelle eine erste Überprüfung durch, um offensichtlich unbegründete oder böswillige Meldungen zu identifizieren und zu entfernen. Trotz dieser ersten Filterung liegt es letztlich in der Verantwortung des Unternehmens, den Wahrheitsgehalt der verbleibenden Meldungen genauer zu untersuchen und angemessen darauf zu reagieren.

Welche Kosten sind mit der Nutzung der Meldestelle verbunden?

Die monatlichen Kosten orientieren sich an der Anzahl der in Ihrer Organisation beschäftigten Personen sowie der Wahl des Tarifs. Sofern Sie die Erarbeitung von Folgemaßnahmen wünschen, stellen wir Ihnen diese Leistung für 119 EUR/Std. zur Verfügung.

Wie werde ich über neue Meldungen informiert?

Sobald ein neuer Hinweis eingeht, wird dieser von unseren Fallmanagern geprüft. Ist es gesetzlich erforderlich und wurden alle notwendigen Informationen gesammelt, werden Sie per E-Mail oder einer anderen von Ihnen gewählten Methode benachrichtigt.

Warum benötige ich als Unternehmen eine Meldestelle nach dem HinSchG?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen bestimmter Größenordnungen und Branchen eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten müssen, um Hinweise von Whistleblowern entgegenzunehmen. Unsere Plattform stellt sicher, dass Sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.