Nach dem Eingang einer Meldung führen wir als Meldestelle eine erste Überprüfung durch, um offensichtlich unbegründete oder böswillige Meldungen zu identifizieren und zu entfernen. Trotz dieser ersten Filterung liegt es letztlich in der Verantwortung des Unternehmens, den Wahrheitsgehalt der verbleibenden Meldungen genauer zu untersuchen und angemessen darauf zu reagieren.
FAQ-Themen: Hinweisgeberschutzgesetz
Was passiert im Falle eines rechtlichen Konflikts aufgrund einer Meldung?
Unsere Plattform dient als sichere und neutrale Vermittlungsstelle. Bei rechtlichen Konflikten sollten Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden. Wir können jedoch die Authentizität und Zeitstempel der Meldungen bestätigen.
Wie wird sichergestellt, dass die Meldestelle immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Unser Team überwacht kontinuierlich rechtliche Entwicklungen und aktualisiert die Plattform entsprechend. So können Sie sicher sein, dass Sie immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wie schnell kann die Meldestelle in meinem Unternehmen implementiert werden?
In den meisten Fällen kann die Meldestelle innerhalb von 24 Stunden implementiert werden.
Wie stelle ich sicher, dass meine Mitarbeiter von der Meldestelle erfahren?
Wir stellen Informationsmaterial und/oder Online-Schulungen zur Verfügung, die Sie in Ihren Kommunikationskanälen nutzen können.
Welche Kosten sind mit der Nutzung der Meldestelle verbunden?
Die monatlichen Kosten orientieren sich an der Anzahl der in Ihrer Organisation beschäftigten Personen sowie der Wahl des Tarifs. Sofern Sie die Erarbeitung von Folgemaßnahmen wünschen, stellen wir Ihnen diese Leistung für 119 EUR/Std. zur Verfügung.
Wie werde ich über neue Meldungen informiert?
Sobald ein neuer Hinweis eingeht, wird dieser von unseren Fallmanagern geprüft. Ist es gesetzlich erforderlich und wurden alle notwendigen Informationen gesammelt, werden Sie per E-Mail oder einer anderen von Ihnen gewählten Methode benachrichtigt.
Wie schützt die Plattform die Anonymität der Hinweisgeber?
Wir verwenden modernste Verschlüsselungstechnologien und sorgen dafür, dass keine persönlichen Daten gespeichert werden. Zudem kann der Hinweisgeber selbst entscheiden, ob er seinen Namen preisgeben möchte oder nicht.
Warum benötige ich als Unternehmen eine Meldestelle nach dem HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen bestimmter Größenordnungen und Branchen eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten müssen, um Hinweise von Whistleblowern entgegenzunehmen. Unsere Plattform stellt sicher, dass Sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Was genau ist die Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes?
Unsere Meldestelle ist eine digitale Plattform, die Unternehmen dabei unterstützt, gesetzliche Anforderungen im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hier können Mitarbeiter anonym Hinweise zu möglichen Verstößen innerhalb des Unternehmens geben.