Am 17.12.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten in Kraft getreten. Handeln Sie jetzt!
Am 17.12.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten in Kraft getreten. Handeln Sie jetzt!
Unser Full-Service Angebot übernimmt für Sie alles was Sie im Hinweisgeberschutz beachten müssen: Wir richten Ihre Meldestelle ein, prüfen alle eingehenden Meldungen und setzen uns mit Ihnen nur dann in Kontakt, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Unser Full-Service Angebot minimiert damit Ihren Personalaufwand und spart somit Kosten. Sie können sich auf Ihre Kerntätigkeit konzentrieren, während wir mit unserem erfahrenem Team aus Juristen und IT-Experten dafür sorgen, dass Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) einhalten.
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Wir haben unsere Plattform nach den Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetz entwickelt und auf eine einfache sowie intuitive Bedienbarkeit geachtet. Sicherheit und Anonymität der Hinweisgeber sowie die Einhaltung des HinSchG waren bei der Entwicklung für unser erfahrenes Team aus Juristen und IT-Experten immer von höchster Bedeutung.
Mit unserer digitalen Meldestelle ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten unkompliziert und schnell anonyme Hinweise im Sinne des HinSchG.
Unser System unterstützt dabei nahezu alle Sprachen. Im Rahmen unseres Full-Service Angebots übernehmen wir überdies die Ersteinschätzung und Fallbearbeitung sowie Zusammenfassung ohne Zusatzkosten für Sie.
Anonyme Anmeldung für Hinweisgeber
Formular zum einreichen eines Hinweises (mündlich und schriftlich)
Liste aller anonym eingegangenen Hinweise
Detailansicht eines eingegangenen Hinweises
Mit unserem Team aus erfahrenen Juristen und IT-Experten übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie – von der Einrichtung der Meldestelle bis zur fortlaufenden Überwachung aller eingehenden Meldungen. Das bedeutet für Sie: Niedrigere Kosten, kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.
Unser System ist so konzipiert, dass Ihr Einbezug auf das absolut Notwendige beschränkt bleibt. Nur wenn es gesetzlich erforderlich ist, werden Sie involviert.
So sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
In der modernen Geschäftswelt sind Optimierung von Prozessen und Kostenreduktion entscheidend für den Erfolg. Mit unserer Lösung können Sie nicht nur den Personalaufwand minimieren, der mit der Einrichtung und Verwaltung einer Meldestelle verbunden wäre, sondern auch die damit verbundenen anderen Kosten. Unser All-Inclusive-Angebot ist darauf ausgerichtet, für einen niedrigen monatlichen Beitrag Ihnen so viel Arbeit, wie gesetzlich möglich, abzunehmen.
Das Einhalten gesetzlicher Vorgaben ist in der heutigen Geschäftswelt unerlässlich. Unsere Meldestelle wurde exakt nach den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entwickelt. Zudem ermöglicht unsere Plattform einen unkomplizierten und klaren Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Umfassender Support und Fallbearbeitung durch unsere Juristen und IT-Experten in Berlin
Sämtliche Dokumentationen sowie Korrespondenzen auf Deutsch und Englisch möglich
Mehr als 400 zufriedene Firmenkunden aus ganz Europa vertrauen unserer Expertise
Wir achten für Sie auf die Einhaltung der erforderlichen Fristen.
Bereits ab 29,00 EUR / mtl. (netto), erhalten Sie Ihre eigene DSGVO-Konforme digitale Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Bei uns gibt es übrigens keine Einrichtungsgebühr!
Wir richten für Sie Ihre digitale Meldestelle ein. Sie erhalten in diesem Zuge auch die auf Ihre Organisation angepasste Verfahrensordnung (Informationsmaterial) für Ihre Beschäftigten.
Ihre Meldestelle erhält gem. § 16 HinSchG eine Meldung.
Die hinweisgebende Person erhält von uns fristgerecht eine Empfangsbestätigung. Anschließend wird die eingegangene Meldung von unseren Juristen überprüft und entschieden, ob eine weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Sofern es sich um eine Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, werden unsere Juristen alle Informationen sammeln, die für die weitere Bearbeitung des Sachverhalts erforderlich sind. Flatrate: Eine Beschränkung der Anzahl von Fallbearbeitungen gibt es nicht.
Nachdem der Sachverhalt durch unsere Juristen überprüft und aufgearbeitet wurde, stellen wir der verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen eine Zusammenfassung zur Verfügung. Die Leistungen der Schritte 1 bis 5 sind im Rahmen unseres Full-Service-Tarifs für Sie kostenfrei.
Sie werden auf Grundlage des Berichts über Folgemaßnah- men entscheiden. Sofern Sie diesbezüglich Unterstützung wünschen, stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Antwort auf eine bestimmte Frage sind, werden Sie ganz bestimmt in unseren FAQ fündig. Denn hier behandeln wir die wichtigsten Fragen Rund um unser Angebot und es kommen jeden Tag neue Antworten dazu. Aber denken Sie daran, Sie können uns jederzeit anrufen oder uns eine E-Mail schreiben – wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören.
Ja. Compliance-Center ist ein Produkt der WS Datenschutz GmbH. Als auf dieses Thema spezialisiertes Unternehmen haben wir selbstredend umfangreiche Maßnahmen zum Datenschutz getroffen, halten diese kontinuierlich auf aktuellem Stand und können sie jederzeit nachweisen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen bestimmter Größenordnungen und Branchen eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten müssen, um Hinweise von Whistleblowern entgegenzunehmen. Unsere Plattform stellt sicher, dass Sie diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unser eigenes Team mit Sitz in Berlin steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns bequem per Telefon oder E-Mail.
In den meisten Fällen kann die Meldestelle innerhalb von 24 Stunden implementiert werden.
Wir stellen Informationsmaterial und/oder Online-Schulungen zur Verfügung, die Sie in Ihren Kommunikationskanälen nutzen können.
Nach dem Eingang einer Meldung führen wir als Meldestelle eine erste Überprüfung durch, um offensichtlich unbegründete oder böswillige Meldungen zu identifizieren und zu entfernen. Trotz dieser ersten Filterung liegt es letztlich in der Verantwortung des Unternehmens, den Wahrheitsgehalt der verbleibenden Meldungen genauer zu untersuchen und angemessen darauf zu reagieren.
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