Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln den Betrieb einer digitalen Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) , sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich in diesem Zusammenhang ergeben.
Die vorliegenden AGB sind Bestandteil der WS Datenschutz GmbH (nachfolgend WS Datenschutz) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge zum Betrieb einer digitalen Meldestelle und gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert und nicht Vertragsbestandteil, sofern deren Geltung seitens WS Datenschutz nicht schriftlich zugestimmt worden ist. Wir erkennen entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos nichts anderes vereinbart ist, ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung maßgeblich. Ausführen.
Bei den von der WS Datenschutz zu erbringenden Leistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen. Die zugrunde liegende Vertragsart ist daher ein Dienstvertrag.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die WS Datenschutz übermittelt dem Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung, in der die zu erbringenden Leistungen der WS Datenschutz inklusive Preisabsprachen verbindlich festgelegt sind. Diese Leistungsbeschreibung wird Vertragsbestandteil und ist jeweils individuell von der WS Datenschutz für den Auftraggeber erstellt worden.
Mit der Leistungsbeschreibung erhält der Auftraggeber gleichzeitig das verbindliche Vertragsangebot mit allen Vertragsunterlagen der WS Datenschutz. Dieses ist für die WS Datenschutz verbindlich. Der Auftraggeber nimmt dieses mit Unterzeichnung des Angebotes an, wodurch der Dienstvertrag mit der WS Datenschutz zustande kommt.
Ein Dienstvertrag kommt auch dann zustande, wenn die WS Datenschutz mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die WS Datenschutz vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung in Kenntnis des Auftraggebers mit der Durchführung des Auftrages beginnt, ohne dass der Auftraggeber dem unverzüglich widersprochen hat.
§ 3 Pflichten der Parteien
Die WS Datenschutz richtet eine digitale Meldestelle (Plattform) für Hinweise und Meldungen nach dem HinSchG ein und bestimmt eine qualifizierte Person für die anonyme Bearbeitung von Meldungen. Der Funktionsumfang der digitalen Meldestelle ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt innerhalb der üblichen Bürozeiten und in angemessener Zeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die digitale Meldestelle ausschließlich zu seinem vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch als digitales Hinweisgebersystem mit seinen Funktionalitäten gemäß der Leistungsbeschreibung zu verwenden.
§ 4 Vergütung
Die Höhe der Vergütung der WS Datenschutz ergibt sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung der WS Datenschutz.
Die Leistungen werden elektronisch in Rechnung gestellt und mit Zugang beim Auftraggeber fällig.
Das monatliche Entgelt für die Nutzung und Aufrechterhaltung der digitalen Meldestelle wird per Lastschrift fällig. Der Auftraggeber erteilt der WS Datenschutz durch Vertragsabschluss bis auf Widerruf die Berechtigung, fällige Forderungen von seinem angegebenen Konto mittels Lastschrift monatlich einzuziehen. Zugleich weist er dadurch sein Kreditinstitut an, die von der WS Datenschutz auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Erteilt der Auftraggeber der WS Datenschutz keine Einzugsermächtigung, so wird die WS Datenschutz dem Auftraggeber Ihre Leistungen im Voraus in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Voraus.
Sofern Beratungsleistungen (Bearbeitung von Meldungen) erbracht werden,, werden diese dem Auftraggeber elektronisch in Rechnung gestellt. Die Abrechnungen der Beratungsleistungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, halbstündlich. Der Stundensatz solcher Beratungsleistungen beträgt 140,00 Euro netto. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab Rechnungstellung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, es sei denn aus der Rechnung ergibt sich eine andere hiervon abweichende Frist. Der Betrag wird unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der WS Datenschutz überwiesen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages
Der Dienstvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Tag der Unterzeichnung. Er verlängert sich jeweils zum Laufzeitende um weitere zwölf Monate, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für die WS Datenschutz liegt ein zur außerordentlichen Kündigung dieses Dienstvertrags berechtigender wichtiger Grund insbesondere darin, dass der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung zur Erfüllung dieses Dienstvertrags nicht binnen einer von der WS Datenschutz bestimmten angemessenen Frist ausgeführt hat, sofern die WS Datenschutz bei Bestimmung der Frist die vorzunehmende Handlung konkret bezeichnet und erklärt hat, dass sie den Vertrag außerordentlich kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die WS Datenschutz GmbH dem Kunden die über die digitale Meldestelle erfassten Daten in angemessener Frist herausgeben.