FAQ
Kann ich meine Beschäftigten mit der einmal erworbenen Lizenz beliebig häufig nachschulen?
Nein, für die von den Aufsichtsbehörden geforderte Nachschulung ist der Erwerb einer neuen Lizenz erforderlich.
Nein, für die von den Aufsichtsbehörden geforderte Nachschulung ist der Erwerb einer neuen Lizenz erforderlich.