Ja! Die Aufsichtsbehörden erlauben ausdrücklich auch Online-Schulungen. Nutzen Sie daher unser umfangreiches Digital-Angebot, um (kosten-)aufwendige Präsenzschulungen zu vermeiden und elektronische Nachweise für die Aufsichtsbehörden vorzuhalten.
FAQ-Themen: Online-Schulungen
In welchen Sprachen werden die Online-Schulungen von Compliance-Center angeboten?
Sämtliche Schulungen, Dokumentationen und Unterlagen stehen Ihnen und Ihren Beschäftigten auf Deutsch sowie Englisch zur Verfügung.
Werden meine Beschäftigten einmal jährlich automatisch nachgeschult?
Nein. Für die Nachschulung ist der Erwerb einer neuen Lizenz erforderlich; unsere Teilnehmerverwaltung erinnert Sie aber automatisch, sobald Nachschulungen anstehen. Sie können dann selbstständig entscheiden, ob Sie diese durchführen möchten.
Wie sehe ich, welche Beschäftigten die Schulung noch nicht absolviert haben?
Darüber informiert Sie Ihre persönliche, passwortgeschützte Teilnehmerverwaltung. Dort können Sie in der Spalte „Fortschritt“ in Echtzeit den aktuellen Schulungsstand Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen.
Wie kann ich meine Beschäftigten für die Online-Schulungen anmelden?
Loggen Sie sich dazu einfach in Ihrem verschlüsselten Compliance Center-Bereich ein und übermitteln Sie uns dort die Daten Ihrer Mitarbeitenden – entweder einzeln oder als CSV-Datei. Den Rest übernimmt unser System für Sie: Ihre Beschäftigten werden sofort per E-Mail eingeladen und aufgefordert, zunächst einen kurzen Fragebogen zu beantworten. Anhand dieser Ergebnisse erfolgt anschließend die automatisierte Zuordnung zu den erforderlichen Online-Schulungen.
Ersetzen die Online-Schulungen zum Datenschutz von Compliance-Center die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten?
Nein. Unsere Schulungsmodule zum Datenschutz dienen vorrangig der Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten und können die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht ersetzen. Falls Sie diese Funktion extern in professionelle Hände geben möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit Webersohn und Scholtz – Externer Datenschutz auf.
Lassen sich die Online-Schulungen auch auf das Corporate Design meines Unternehmens anpassen?
Ja! Gerne gestalten wir die Web-Plattform nach Ihren individuellen Wünschen und Vorgaben.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns – oder fordern Sie direkt ein Angebot an.
An welchen Schulungen können meine Beschäftigten teilnehmen?
Jede Lizenz berechtigt eine Person zur Teilnahme an unserem kompletten Angebot an Online-Schulungen.
Wie häufig können Teilnehmende nach dem Durchlaufen einer Schulung den Multiple-Choice-Test wiederholen?
Der Multiple-Choice-Test lässt sich beliebig häufig wiederholen.
Kann ich meine Beschäftigten mit der einmal erworbenen Lizenz beliebig häufig nachschulen?
Nein, für die von den Aufsichtsbehörden geforderte Nachschulung ist der Erwerb einer neuen Lizenz erforderlich.