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Effizienz und Compliance: Zentrale Meldestellen in Unternehmensgruppen

Veröffentlicht am: 18.03.2024

Für Unternehmensgruppen und Konzerne ergibt sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die interessante Möglichkeit, eine zentrale Meldestelle für alle Tochtergesellschaften mit weniger als 250 Mitarbeitenden einzurichten. Doch kann die Muttergesellschaft selbst diese zentrale Rolle übernehmen, ohne rechtliche Grauzonen zu betreten? Diese Frage bleibt offen und ist mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.

Der gesetzliche Rahmen

Seit Juli 2023 sind größere Unternehmen verpflichtet, eine Meldestelle gemäß HinSchG zu betreiben, eine Regelung, die ab Dezember 2023 auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gilt. Für Konzerne stellt sich nun die Herausforderung, wie sie die Vorgaben des HinSchG effizient innerhalb ihrer Struktur umsetzen können.

Die Konzernlösung nach dem HinSchG

Das HinSchG erlaubt explizit, dass Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden eine gemeinsame Meldestelle nutzen dürfen. Dies kann durch die Einrichtung bei einem externen Dienstleister erfolgen, so finden Unternehmensgruppen eine effiziente und rechtssichere Lösung. Die WS Datenschutz GmbH bietet beispielsweise ein solches Full-Service-Angebot.

Die Rolle der Muttergesellschaft

Die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft selbst als Meldestelle für ihre Tochterunternehmen fungiert, bietet zwar theoretisch Vorteile wie Ressourcenschonung und den Aufbau von Erfahrungswissen, wird jedoch von Experten kritisch gesehen. Die EU-Kommission legt nahe, dass „Dritte“ außerhalb des Konzerns stehen sollten, um den Anforderungen der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie zu genügen. Eine gerichtliche Klärung dieser Frage steht noch aus.

Rechtliche Komplexität und Lösungsansätze

Während Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in jedem Fall eine interne Meldestelle einrichten müssen, bleibt die Nutzung einer Konzernlösung für kleinere Unternehmen eine attraktive, aber rechtlich nicht vollständig geklärte Option. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters bietet sich daher als praktikable und Compliance-konforme Lösung an.

Fazit und Ausblick

Unternehmensgruppen stehen vor der Herausforderung, das HinSchG effizient und rechtskonform umzusetzen. Während die Einrichtung einer zentralen Meldestelle bei einem externen Dienstleister eine klare Lösung bietet, ist die Rolle der Muttergesellschaft in dieser Konstellation noch nicht abschließend geklärt. Unternehmen sind gut beraten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Experten von WS Datenschutz GmbH stehen bereit, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Compliance zu unterstützen und individuell zugeschnittene Lösungen anzubieten.