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Potentielle Klagewelle durch Inkrafttreten des HinSchG

Veröffentlicht am: 14.03.2024

Das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Auswirkungen auf die Unternehmenskultur: Seit dem 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, eine wesentliche Neuerung, die Unternehmen ab 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet, interne Meldesysteme zu etablieren. Diese Pflicht wurde ab dem 17. Dezember 2023 auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ausgeweitet. Als Reaktion auf die EU-Whistleblower-Richtlinie von 2019 zielt dieses Gesetz darauf ab, einen konstruktiven Rahmen für die Meldung von Missständen am Arbeitsplatz zu schaffen und gleichzeitig den Schutz der Whistleblower zu gewährleisten.

Ziel:

Im Kern des HinSchG steht der Schutz von Personen, die auf Missstände hinweisen.

Schutz vor Repressalien: Ein zentraler Punkt

Repressalien gegen Whistleblower wie Kündigungen, Gehaltskürzungen oder Diskriminierungen stellen einen schwerwiegenden Verstoß dar. Das Gesetz schützt die Identität der Hinweisgeber und sieht vor, dass Repressalien einen direkten Schadensersatzanspruch auslösen können. Allerdings ist nicht jede Meldung schutzwürdig, besonders wenn sie auf unrechtmäßige Weise erlangte Informationen beinhaltet.

Bedenken und Realitäten

Trotz Befürchtungen einer möglichen „Klagewelle“, ähnlich dem Phänomen des „AGG-Hoppings“, haben sich diese nicht bestätigt. Professionell eingerichtete Meldesysteme, insbesondere durch externe Dienstleister, minimieren das Risiko von Fehlinformationen und Missbrauch. Zusätzlich bieten Schadensersatzforderungen gegen bewusst falsche Meldungen einen gewissen Schutz für die Arbeitgeber.

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Für Arbeitgeber ist es ratsam, klare Dokumentationen zu führen und eventuell Vertragsanpassungen vorzunehmen, um den Anforderungen des HinSchG gerecht zu werden. Das Ziel ist nicht die Schaffung eines Haftungsrisikos, sondern die Förderung einer offenen und transparenten Unternehmenskultur.

Schlussfolgerung

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet die Chance, das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu stärken und eine Kultur der Offenheit und des Dialogs zu fördern. Eine Klagewelle ist unwahrscheinlich, solange das Gesetz professionell umgesetzt wird. Unternehmen, die ein Meldesystem einführen müssen, können sich auf unsere Expertise verlassen, um ein maßgeschneidertes System zu entwickeln, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt.