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Was sind die (Haupt-)Ziele der DSGVO?

Veröffentlicht am: 28.10.2024

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, in Kraft seit dem 25. Mai 2018, verfolgt zwei gleichrangige Hauptziele, die in Art. 1 DSGVO verankert sind:

  1. den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
  2. die Sicherstellung des freien Verkehrs personenbezogener Daten innerhalb der EU

Zum einen soll die DSGVO den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten gewährleisten und dabei deren Rechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, stärken.

Die Verordnung der EU-Kommission modernisiert dazu das bisherige Datenschutzrecht und erhöht etwa die Anforderungen an eine rechtswirksame Einwilligung. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Personen im digitalen Zeitalter mehr Kontrolle und Transparenz bei der Verarbeitung ihrer Daten (z. B. über das Recht auf Datenportabilität).

Zum anderen zielt die DSGVO darauf ab, den freien Datenverkehr innerhalb der EU zu sichern. Denn eine im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum geltende Verordnung gewährleistet ein gleichwertiges Datenschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und beseitigt Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Datenfluss.