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Neues Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Veröffentlicht am: 10.10.2023

Kritik und Chancen des neuen Gesetzes zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat sowohl Kritik als auch Chancen mit sich gebracht. Es bietet Whistleblowern mehr Schutz und Unterstützung, wenn sie auf Missstände innerhalb eines Unternehmens hinweisen möchten. Ab dem 17. Dezember gilt das Gesetz für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Unternehmen, die vom Gesetz umfasst sind

Das HinSchG gilt generell für eine Vielzahl von Unternehmen, unabhängig von Sektoren und Branchen. Es gibt jedoch Unterschiede in der Umsetzung des Gesetzes je nach Unternehmensgröße:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: Das Gesetz gilt seit dem 02. Juli 2023.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: Das Gesetz wird ab dem 17. Dezember verpflichtend.

Anforderungen, die umgesetzt werden müssen

Um das Gesetz rechtskonform umzusetzen, müssen Unternehmen bestimmte Anforderungen beachten:

Einrichtung sicherer Meldestellen: Unternehmen müssen sichere Meldestellen einrichten, die den Beschäftigten als Anlaufpunkt dienen, um Compliance- und Gesetzesverstöße oder Missstände zu melden. Diese Meldungen müssen von der zuständigen internen Stelle oder einem externen „Dritten“ nachverfolgt werden können. Die Meldestellen müssen Vertraulichkeit, Anonymität, einfache Erreichbarkeit, ein klares Verfahren und unabhängige Instanzen gewährleisten.

Schutz vor Benachteiligung: Es müssen Grundsätze wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Datenschutz gegenüber den Meldern beachtet werden, um Whistleblower vor Benachteiligungen und negativen Konsequenzen zu schützen. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, Meldungen anonym abzugeben.

Transparente Berichterstattung: Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb von höchstens 7 Tagen eine Bestätigung und innerhalb von 3 Monaten einen Bericht über den Stand der Ermittlungen oder der ergriffenen Maßnahmen zu erhalten. Die verantwortliche Stelle muss in der Lage sein, eigene interne Untersuchungen durchzuführen, um die Stichhaltigkeit des angezeigten Verstoßes zu überprüfen.

Schulung und Sensibilisierung: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über ihre Rechte im HinSchG informieren und das Thema Whistleblowing innerhalb des Unternehmens sensibilisieren. Dies kann durch Schulungen oder Kampagnen erfolgen, um die Bedeutung von Ethik und Integrität zu stärken.

Kooperation mit den Aufsichtsbehörden: Unternehmen müssen bereit sein, mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten und bei Bedarf Informationen zu Meldungen und Verstößen/Missständen auszuhändigen.

Sanktionen bei Verstoß

Bei Verstößen gegen das neue Gesetz können Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Diese betreffen nicht mehr nur den einzelnen Arbeitgeber, sondern können sich auch gegen Mitarbeiter von Meldestellen und Beschäftigte richten, die wissentlich falsche Angaben machen. Die Höhe der Sanktionen hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann in besonders schweren Fällen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen umfassen.

Unser All-Inclusive-Service für Sie

Wir verstehen, dass Ihre Zeit wertvoll ist und dass Sie sich auf das konzentrieren möchten, was Sie am besten können: Ihr Unternehmen führen. Deshalb bieten wir im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes einen All-Inclusive-Service an.

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, bei denen Sie einen Account einrichten, diesen stets überwachen und jede einzelne eingehende Beschwerde prüfen müssen, übernehmen wir all diese Aufgaben für Sie. Wir richten nicht nur die erforderliche Meldestelle ein, sondern überwachen und prüfen auch alle eingehenden Meldungen. Sie werden nur dann aktiv eingebunden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Ihren Personalaufwand zu minimieren und Kosten zu sparen, während Sie gleichzeitig sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.