Supermärkte, Treuepunkte und Künstliche Intelligenz
Jeder kennt das Warten an der Supermarktkasse – und immer mehr Menschen entscheiden sich dabei für das bargeldlose Bezahlen. Werden dabei personenbezogene Daten wie Kreditkartennummer, Name, Vorname und die Einkaufsliste verarbeitet, geschieht das zweckgebunden, um den Einkauf zu ermöglichen und ist damit gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO auch zulässig. Um aber das Einkaufsverhalten zu analysieren, ist die Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a iVm. Art. 7 DSGVO erforderlich. Viele Supermarktketten geben daher Treuekarten mit Punktesystem heraus, um über diese an eine Einwilligung zu kommen.
Neue App-Idee
In diesem Zusammenhang sorgt jetzt eine Idee von Tesco-CEO Ken Murphy in Großbritannien für Diskussionen: Supermärkte könnten künftig Kundendaten nutzen, um Verbraucher auf ungesunde Essgewohnheiten hinzuweisen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz könnte die Tesco-App erkennen, wenn jemand zu viel Salz oder Fett konsumiert, gesündere Alternativen vorschlagen oder Ernährungstipps geben. Das Ziel: Die Gesundheit der Bevölkerung fördern und die hohen Kosten des Gesundheitssystems senken.
Fazit: Vorsicht bei Treuepunkten
Wenn Sie sich für Treueaktionen bei Ihrem Supermarkt interessieren, sollten Sie unbedingt den Datenschutzhinweis lesen. Entscheiden Sie erst daraufhin, ob Sie Ihre Einkaufsdaten zur Analyse freigeben möchten. Sie erlauben tiefe Einblicke in Ihre Privatsphäre.